Mit Respekt für das höchste Level an Vertraulichkeit bewerten wir gerne Ihre zum Verkauf oder zur Vermietung stehende Immobilie akkurat und gemäß der aktuellen und zukünftigen Marktentwicklungen. Die sachlich und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie erfolgt mit aktuellen Vorgaben des statistischen Bundesamt, sowie der Gutachterausschüsse für RLP. Berücksichtigt werden neben dem Gebäudesachwert auch Grundstück und Lage der Immobilie.
Ihr Wertgutachten - auch Kurzgutachten genannt - wird in Anlehnung an die gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungs- verfahren erstellt. Wir bewerten ihre Immobilie mit aktuellen Daten aus dem vom Landesamt Rheinland Pfalz erstellten Landesgrundstücksmarktbericht, sowie nach Richtlinien und Kriterien der oberen Gutachterausschüsse von RLP und in Zusammenarbeit der Hausgold GmbH und Sprengnetter GmbH.
Auf Wunsch wird Ihr Wertgutachten - auch Kurzgutachten (mit ca. 20-25 Seiten) genannt - in Anlehnung an die gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren erstellt. Für den Kauf und Verkauf von Immobilien sowie für Streitigkeiten, die ohne Gerichtsverfahren beigelegt werden können, reicht es völlig aus.
Jetzt anrufen unter 06747 597 150 und einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren!
Für das Wertgutachten berechnen wir einen Festpreis von 499;- EUR inkl. MwSt. und beinhaltet:
Jetzt anrufen unter 06747 597 150 und einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren!
ALLG. EINFÜHRUNG IN DAS GELDWÄSCHEGESETZ
Beruf Immobilienmakler
Besonderes Wirtschaftsgut Immobilie
Das WEG und seine Reform 2020
FIT IM STEUERECHT Teil 1 und 2
FIT IN FINANZIERUNG
GRUNDBUCHRECHT (rechtl. Grundlagen)
GRUNDBUCHRECHT - ERBAURECHT
LEBENSZYKLUSMANAGEMENT VON IMMOBILIEN
– Architekten und Bauingenieure: Wo ist die Höhe des Honorars geregelt?
– Wie definiert sich die sog. „Öffentliche Hand“?
– Wer legt den Bebauungsplan für Grundstücke fest?
– Welche Herausforderungen gibt es bei der Standortanalyse?
MAKLERRECHT
MIETRECHT
MIETVERTRAG Teil 1 und 2
Mietvertrag - unwirksame Klauseln Teil 1:
Gesetzliche Verbote
OBJEKTUNTERLAGEN
VERTRAGSRECHT Teil 1 und 2
Grundstückskaufverträge
WERTERMITTLUNG Teil 1 und 2
Schwerpunkte:
Inhalte nach MaBV Anlage 1 zu § 15b Absatz 1
WETTBERWERBSRECHT
WOHNUNGSABNAHME Teil 1 und 2
WOHNUNGEIGENTUMSGESETZT (WEG)